Berechnung nach vereinbarter Pauschalvergütung


Bei wiederkehrenden Leistungen z. B. die monatliche Lohn-/ Finanzbuchhaltung wird im Vorfeld ein festes Honorar vereinbart. Zur Ermittlung der Pauschale sind die benötigten Stunden die Richtschnur für die Höhe der anzusetzenden Vergütung. Im Bereich der Lohnabrechnungen werden Pauschalsätze pro Monat, Abrechnung und Arbeitnehmer vereinbart.